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  Bildungsauftrag des Faches 
Evangelische Religionslehre


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Ein Fach wie alle anderen und doch ein Fach eigener Art

Das Fach Evangelische Religionslehre ist ein Pflichtfach (schon der Grundschule und dann auch) des Gymnasiums und unterliegt insofern mit allen anderen Fächern den gleichen Bedingungen des gymnasialen Unterrichts. Trotzdem kommt ihm – ohne daraus Sonderkonditionen ableiten zu wollen - in gewisser Weise eine besondere Stellung im Fächerkanon zu:

Sonderstellung als Freiheit und Verpflichtung

Der Religionsunterricht ermöglicht die Freiheit, Grundfragen des Menschseins ausdrücklich und ausführlich zu thematisieren, ohne gleich nach sofortiger Verwertbarkeit fragen zu müssen. Er ist dazu verpflichtet, die Bedeutung dieser Grundfragen für jene Wirklichkeit zu erschließen, mit der sich die Schülerinnen und Schüler in der Vielfalt der Einzelfächer befassen.

Unverzichtbarer und nicht ersetzbarer Beitrag zum Bildungsauftrag des Gymnasiums

Das Fach Evangelische Religionslehre dient den jungen Menschen am Gymnasium, indem es zur Allgemeinbildung beiträgt. Es macht mit der biblischen und historischen Tradition des christlichen Glaubens, mit seiner Glaubenslehre und Ethik vertraut und vermittelt Einsichten in andere Religionen und Weltanschauungen. Vor allem besteht sein Dienst darin, dass es Lebens- und Weltorientierung ermöglicht und zu freier Entscheidung befähigt. Darin ist sein wesentlicher Beitrag zum Bildungsauftrag des Gymnasiums zu sehen. Es kann in dieser Hinsicht nicht durch andere Fächer ersetzt werden.

Um seinen Aufgaben gerecht zu werden, braucht der Religionsunterricht dialogfähige Lerngruppen und ein Klima des Vertrauens. Diese Bedingungen dürfen weder aus finanziellen noch aus schulorganisatorischen Gründen gefährdet werden.

Enge Beziehungen zwischen Religionsunterricht und Ethik

Das aus Inhalt und Auftrag sich ergebende eigene Profil des Faches darf nicht zu seiner Isolierung führen. Es weiß sich dem Ethikunterricht und dem Religionsunterricht anderer konfessioneller Prägung eng verbunden, weil es mit ihnen manche Ziele und Probleme teilt. Eine möglichst enge und solidarische Zusammenarbeit von Ethik und Religion ist deshalb zu wünschen, die die Eigenständigkeit der Fächer nicht in Frage stellen muss. Ähnliches gilt für das Verhältnis zum Religionsunterricht anderer Religionen. Die Fachgruppe Evangelische Religionslehre tritt entschieden dafür ein, nach Bedarf an den Schulen auch für islamische Schülerinnen und Schüler einen von ihrer Glaubensgemeinschaft verantworteten Unterricht einzurichten, der sich dann in gleicher Weise an den Bedingungen des Lehrens und Lernens am Gymnasium zu orientieren hat. Den Religionsunterricht anderer Glaubensgemeinschaften sehen wir als eine notwendige Herausforderung an die evangelischen Jugendlichen, andere Religionen oder Weltanschauungen respektieren zu lernen, sich des eigenen Glaubens neu bewusst zu werden und sich mit der Wahrheitsfrage auseinander zu setzen.

Die Verbundenheit mit allen Fächern

Der Religionsunterricht am Gymnasium ist über diese besonderen Beziehungen hinaus auf die Kooperation mit allen anderen Fächern angewiesen. Die Schülerinnen und Schüler haben es in ihnen mit derselben geschichtlichen und sozialen Welt, mit derselben Natur, mit denselben Menschen zu tun, die in der Religionslehre aus deren spezifischer Perspektive beim Verständnis der Wirklichkeit und beim Umgang mit ihr betrachtet werden. Weil das Verstehen der Wirklichkeit auf eine Vielzahl von Zugängen zu ihr angewiesen ist, ist die Religionslehre auf fächerverbindende und fachübergreifende Zusammenarbeit aus. Diese wird durchgängig als ein Geben und Nehmen verstanden. Nicht nur der Religionsunterricht braucht die Einsichten anderer Fächer wie Geschichte, Deutsch, Naturwissenschaften usw.; ebenso sind andere Fächer auf ihn angewiesen, etwa wenn es um die Bedeutung religiöser Überzeugungen in geschichtlichen Situationen geht, um die Entschlüsselung biblischer Darstellungen oder Anspielungen in Literatur, Kunst oder Musik, oder um die ethischen Probleme naturwissenschaftlich-technischer Möglichkeiten. Das Konzept gymnasialer Bildung, an dem erklärtermaßen die große Zahl unterschiedlicher Fächer beteiligt ist, kommt erst dann vollends zum Tragen, wenn in Arbeitsteilung und Zusammenarbeit die Schülerinnen und Schüler etwas davon wahrnehmen, dass und wie sich die Lebenswirklichkeit in ihrer Vielfalt erschließt und verantwortlichem Handeln zugänglich wird. Das ureigene Interesse des Religionsunterrichts, Glaube und erlebte Wirklichkeit ineinander zu verschränken, bedingt die Vernetzung mit den anderen Fächern. Diese verlangt von allen Beteiligten die Bereitschaft zu wechselseitiger Abstimmung und zur fächerverbindenden Kooperation.

Die Bildung von (Religions-)Lerngruppen aus verschiedenen Klassen erschwert die Verwirklichung dieser Forderung ganz entscheidend.

Schülerinnen und Schüler im Leben und im Glauben begleiten

Aus unserem Verständnis von den Aufgaben des Faches ergibt sich neben der Vernetzung mit den anderen Fächern der Auftrag der Integration in das gesamte Schulleben. Religionslehrerinnen und –lehrer geben ihm wichtige Impulse durch Gottesdienste und Andachten, durch Besinnungstage und die Beteiligung an Schulfesten und –feiern. Auch wenn die Zuwendung zu jungen Menschen und ihre Förderung in ihrer jeweils individuellen Situation nicht den Vertretern bestimmter Fächer vorbehalten sein kann und darf, vielmehr zum gemeinsam wahrzunehmenden Erziehungsauftrag gehört, kann nicht übersehen werden, dass Religionslehrkräfte hier in besonderer Weise gefordert sind und als Seelsorger einen spezifischen Beitrag erbringen.

Religionslehre als konfessionsorientierter Unterricht

Aus seiner Funktion als Traditions- und Lebensorientierung verbietet sich eine Definition des Religionsunterrichts als Religionskunde. Er hat nicht nur über Vergangenheit und Gegenwart des Christentums zu informieren, sondern auch die Verbindlichkeit des biblisch-reformatorischen Wahrheitsanspruchs, den Zuspruch und den Anspruch des Wortes Gottes, geltend zu machen und die Möglichkeit dazu anzubieten, dass sich Lehrkräfte und Schüler gemeinsam damit auseinandersetzen. Religionsunterricht ist deshalb dem Wesen nach konfessioneller Unterricht. Drei Dimensionen sind hierfür maßgeblich: Die konfessionelle Haltung, d.h. die persönliche Stellungnahme der am Unterricht Beteiligten, zum zweiten die Prägung durch die Konfessionsgemeinschaft, die das Fach zur 'Sprachschule' einer konkreten Konfessionskirche macht, schließlich die (konfessionelle) Repräsentanz der einen Christenheit, in der das Fach eine Stimme der Ökumene zur Geltung bringt. Die so beschriebenen Intentionen verlangen einen eigenständigen evangelischen Unterricht, in dem die jeweiligen Überzeugungen offen vertreten werden. Er pflegt die Beziehungen zur Gemeinde, befasst sich mit den Glaubensformen der anderen christlichen Konfessionsgemeinschaften sowie anderer Religionen und Weltanschauungen und ist immer wieder um eine Kooperation mit ihnen bemüht. Er besitzt damit eine unverwechselbare Eigenart gegenüber seinen Ersatz- und Parallelfächern, v. a. gegenüber einem Fach 'Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde' (LER).

Horst Gloßner eMail

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